Kurzzeitpflege

 

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Urlaubspflege

Wenn Sie vorübergehend nicht im eigenen Haushalt gepflegt bzw. betreut werden können, bieten wir Ihnen in unserem Pflege- und Betreuungszentrum für die Dauer Ihres Aufenthalts eine professionelle Komplettversorgung in angenehmer Atmosphäre.

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§42 SGB XI, §61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Mittel- bis langfristig streben wir eine Rückkehr in die Häuslichkeit an und leiten bei Bedarf in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt aktivierende und rehabilitative Maßnahmen durch unser Personal sowie niedergelassene Ergotherapeuten, Logopäden, Krankengymnasten und anderen therapeutischen Diensten in die Wege. Unser gewähltes Pflegemodell der "Fördernden Prozesspflege" nach Monika Krohwinkel bildet die theoretische Basis für unser Pflegeverständnis und für unser Pflegeleitbild. Kurzzeitpflegegästen, die das Bett nicht mehr verlassen können oder die stark gerontopsychiatrisch verändert sind, kommen verschiedene Angebote der Einzelbetreuung zugute.

Unter bestimmten Umständen ist auch die sogenannte Verhinderungspflege (gemäß § 39 SGB XI) bei Verhinderung der Pflegeperson in Anspruch zu nehmen sowie bei Notwendigkeit die Übernahme in die vollstationäre Pflege.

Wir sehen in der Kurzzeitpflege einen wichtigen Bestandteil einer integrierten (Pflege-) Versorgungskette und bieten ganzjährig Plätze in Einzel- und Doppelzimmern an.

Die Kurzzeitpflege soll insbesondere:

  • zur Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege beitragen, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege vorübergehnd nicht möglich oder ausreichend ist;
  • für die Pflegebedürftigen den Übergang aus der stationären Behandlung im Krankenhaus in die häusliche Pflege erleichtern und ermöglichen;
  • auf aktivierende Pflege ausgerichtet sein;
  • die pflegenden Angehörigen unterstützen und entlasten.

Selbstverständlich berät unser geschultes Personal sowohl unsere Kurzzeitpflegegäste als auch (pflegende) Angehörige über die weiteren Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet der Sozialdienst Beratungen an, berät beim Verkehr mit Behörden und gibt in diesem Zusammenhang notwendige Hilfestellung für Gäste und Angehörige.