Wohnbeispiel

 

Bewohnerzimmer

Das Pflege- und Betreuungszentrum St. Viti verfügt über 132 Pflegeplätze in Einzel- und Doppelzimmern. Diese teilen sich in 66 Einzelzimmer und 33 Doppelzimmer auf. Die Pflegezimmer befinden sich auf drei Wohnetagen in folgender Aufteilung:

  • Wohnbereich 1: 22 Einzel- und 11 Doppelzimmer
  • Wohnbereich 2: 22 Einzel- und 11 Doppelzimmer
  • Wohnbereich 3: 22 Einzel- und 11 Dopppelzimmer

Die hohe Zahl der Einzelzimmer, die geschickt integrierten Aufenthaltsbereiche der Wohnetagen sowie der öffentliche Bereich mit Cafeteria bieten einerseits Individualität, ermöglichen andererseits die Gemeinschaft und Öffentlichkeit.

Die Zimmer haben eine Größe zwischen 18 und 28m². Sie sind eingerichtet mit einem bzw. zwei Pflegebetten inkl. Bettleuchte (bei Bedarf mit Aufrichter), Nachttisch, Kleiderschrank und einer Garderobe. Zur weiteren Grundausstattung gehört eine Kommode, ein Tisch mit bequemen Armlehnstühlen und einem verstellbaren Hocker mit gut abgestimmten Polsterfarben, passend zu den Übergardinen.

Die nicht fest eingebauten Kleiderschränke haben Türen, die sich um 160° öffnen lassen; damit ist Rollstuhlfahrern eine große Erleichterung geboten. Jeder Kleiderschrank ist separat abschließbar.

In jedem Zimmer gibt es einen Kabelfernsehanschluss und an jedem Bettplatz einen Telefonanschluss, über den sowohl innerhalb des Hauses als auch nach außerhalb telefoniert werden kann.

Jedes Zimmer verfügt über eine Nasszelle (bodengleich ohne Stufe, rutschsichr) mit WC, Waschtisch, Spiegel, Haltegriff und Notruf. Eine helle Beleuchtung und die farblich ruhigen Töne der Fliesen vermitteln den Bewohnern auch im Bad eine angenehme Atmosphäre.

Wir legen besonderen Wert auf die Tatsache, dass bis auf das Pflegebett  das Zimmer durch den Bewohner mit eigenen Möbeln und weiteren Ausstattungsgegenständen gestaltet werden darf. Wir möchten, dass sich unsere BewohnerInnen hier ein "Stück zu Hause" fühlen.

Da einige unserer Zimmer große Doppelzimmer sind, ist es in unserer Einrichtung möglich, ein Leben in Partnerschaft zu führen. Gern kann also der Ehe-/Lebenspartner mit einziehen und so die Lebensgemeinschaft weiter geführt werden.

Das Mitbringen von Haustieren ist ebenfalls möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit der Einrichtungsleitung und ist davon abhängig, ob sich der Bewohner noch selbst um die Versorgung des Tieres kümmern kann.